Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab: 27. Januar 2026 (Aktualisierte Fassung)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote und Dienstleistungen von Jan Schick Photography. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Jan Schick Photography stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungen & Künstlerische Freiheit
- Leistungsumfang: Der Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
- Künstlerische Freiheit: Der Fotograf ist in der künstlerischen Gestaltung (Lichtführung, Bildkomposition, Bearbeitungsstil) frei. Reklamationen bezüglich des vom Fotografen angewandten künstlerischen Stils sind ausgeschlossen.
- Nachbearbeitung: Es werden nur bearbeitete Bilder im vereinbarten Format geliefert. Die Herausgabe von unbearbeiteten RAW-Dateien ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Buchung, Anzahlung und Zahlung
- Vertragsschluss: Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) und die Leisung der vereinbarten Anzahlung zustande.
- Anzahlung: Die Anzahlung dient der Reservierung des Termins und ist im Falle einer Absage durch den Kunden nicht erstattungsfähig (als Entschädigung für entgangene Buchungsmöglichkeiten).
- Zahlungsverzug: Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Fotograf vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben.
4. Annullierung und Verschiebung
Stornierung: Bei Absagen durch den Kunden werden folgende Gebühren fällig:
- Bis 30 Tage vor Termin: Nur die Anzahlung.
- 30 bis 7 Tage vor Termin: 50 % des Gesamthonorars.
- Weniger als 7 Tage vor Termin: 80 % des Gesamthonorars.
Verschiebung: Eine Verschiebung ist nach Absprache möglich, kann aber mit einer Umbuchungsgebühr verbunden sein.
5. Nutzungsrechte & Urheberrecht
- Urheberrecht: Das Urheberrecht liegt gemäss Schweizer Recht immer beim Fotografen.
- Nutzung durch Kunden: Der Kunde erhält ein nicht-übertragbares Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. Jede kommerzielle Nutzung oder Veränderung der Bilder (z.B. durch Filter oder Zuschnitte) bedarf der schriftlichen Zustimmung.
- Eigenwerbung: Jan Schick Photography darf die entstandenen Bilder für Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio) verwenden, sofern der Kunde dem nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich widerspricht.
6. Haftung und Höhere Gewalt
- Haftungsbeschränkung: Die Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für den Verlust von digitalem Bildmaterial durch technischem Defekt haftet der Fotograf nur bis zur Höhe des Honorars.
- Ausfall des Fotografen: Kann der Fotograf den Termin aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, bemüht er sich um einen Ersatzfotografen. Gelingt dies nicht, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Datenschutz & Gerichtsstand
Es gilt die Datenschutzerklärung von Jan Schick Photography. Anwendbar ist Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.
8. Besondere Bedingungen für Kollaborationen (TFP)
Bei unentgeltlichen Kooperationen (z. B. «Time for Print») gelten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bedingungen:
- Urheberrecht & Namensnennung: Das Urheberrecht verbleibt vollumfänglich bei Jan Schick Photography. Bei jeder Veröffentlichung (Social Media, Webseiten, Portfolio) muss Jan Schick Photography zwingend namentlich genannt und verlinkt werden (z. B. „Foto: @janschick“ oder Link auf www.janschick.com).
- Agenturnutzung: Modelagenturen dürfen die Bilder für die Sedcard/das Portfolio des Models nutzen, müssen jedoch zwingend Jan Schick Photography als Urheber crediten und verlinken.
- Kommerzielle Nutzung: Jede über die Eigenwerbung hinausgehende Nutzung (z. B. Verkauf an Dritte, Nutzung für bezahlte Werbung, Printmedien) ist strikt untersagt und muss gesondert honoriert werden.
- Verstoss gegen die Credit-Pflicht: Bei Unterlassung der Namensnennung oder unbefugter kommerzieller Nutzung entfällt der kostenlose Status der Kollaboration. In diesem Fall ist Jan Schick Photography berechtigt, das Bildmaterial gemäss aktuellem Marktwert (SAB-Tarife) nachträglich in Rechnung zu stellen. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.